Herford (HK/ram). Nach der nächtlichen Abschiebung einer 27-jährigen Georgierin mit ihren Kindern aus Vlotho am 3. Mai verteidigt Michael Schönbeck das Vorgehen der Ausländerbehörde des Kreises. »Der Kreis musste in Leserbriefen in den vergangenen Tagen eine Menge Kritik einstecken. Ich finde, zu unrecht«, erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion.
Fraktionsvorsitzender Michael Schönbeck Vor allem Flüchtlingshelfer hatten die nächtliche Abschiebung der Frau mit ihren beiden drei und acht Jahre alten Kindern kritisiert. Der Kreis Herford sei durch Vorgaben des Landes dazu gezwungen worden, die Familie nachts abzuschieben. »Da kann man aus dem Kreishaus niemandem einen Vorwurf machen«, sagte Schönbeck. Die Asylbewerber, deren Verfahren negativ beschieden werde, müssten konsequent zurückgeführt werden. »Ansonsten würde die gesamte Integration in Frage gestellt«, betont Schönbeck.
Flüchtlingshelfer sollten seiner Meinung nach eher dafür werben, dass diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wird, freiwillig ausreisen. Die Ausländerbehörde des Kreises sei jedenfalls dazu verpflichtet, das Recht auch durchzusetzen. Die Frau aus Vlotho habe auch in Georgien verschiedene Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu erlangen, sagte Schönbeck abschließend.
Der Fall hatte Anfang Mai zuerst in Vlotho und anschließend im gesamten Kreis hohe Wellen geschlagen, weil nicht nur die Flüchtlingshelfer, sondern auch die Stadt Vlotho den Ablauf der Abschiebung kritisiert hatten.